Kein EU-„Verkaufsverbot“ für Geräte mit Funktechnik

Kein EU-„Verkaufsverbot“ für Geräte mit Funktechnik

25. März 2017 Allgemein 0

Für Verunsicherung haben in der zweiten Märzhälfte Pressemeldungen gesorgt, in denen behauptet wurde, dass ab Mitte Juni 2017 in der EU ein „Verkaufsverbot“ für Geräte mit Funktechnik wie Smartphones und WLAN-Router droht.

Leider wurde in vielen dieser Pressemeldungen der Sachverhalt stark verkürzt und irreführend wiedergegeben.

Um was geht es tatsächlich?

Zunächst einmal geht es nicht um ein „Verkaufsverbot“. Hersteller bzw. Importeure befürchten vielmehr, dass sie bestimmte Geräte, die Funktechnik enthalten, ab 13. Juni 2017 in Europa nicht mehr „in Verkehr bringen“ dürfen.

Das hat folgende Gründe:

Ein Grund ist die sog. „Funkanlagen-Richtlinie“ 2014/53/EU, die u,a. das „Inverkehrbringen“ von Funkanlagen in der EU regelt. Diese Richtlinie gibt es schon seit April 2014, sie tritt aber (nach Ablauf die Übergangsfrist) jetzt am 13. Juni 2017 endgültig in Kraft. Sie ersetzt die bisherige sog. „R&TTE-Richtlinie“.

Ein weiterer Grund sind ältere EU-Normen für Funkanlagen, die sich noch auf die bisherige „R&TTE-Richtlinie“ beziehen. Damit Hersteller bzw. Importeure Funkanlagen auf den EU-Markt bringen dürfen, müssen sie in einer „Konformitätserklärung“ bescheinigen, dass das betreffende Gerät die Anforderungen der aktuellen Richtlinie erfüllt. Das geschieht in der Regel dadurch, dass der Hersteller bzw. Importeur erklärt, dass das Gerät den entsprechenden EU-Normen entspricht.

Weil sich viele dieser EU-Normen noch auf die bisherige „R&TTE-Richtlinie“ beziehen, sind manche Hersteller bzw. Importeure der Ansicht, dass diese Normen mit dem Inkrafttreten der „neuen“ Richtlinie am 13. Juni 2017 hinfällig werden. Sie befürchten, dass damit auch Konformitätserklärungen, die auf solche „alten“ Normen verweisen, ihre Gültigkeit verlieren und die entsprechenden Funkgeräte dann nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Folge-Normen, die sich schon auf die „neue“ Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU beziehen, sind zu einem großen Teil noch in Arbeit. Nach Aussage der EU-Kommission werden bis zum Stichtag 13. Juni 2017 nur etwa 75 Prozent dieser „neuen“ Normen fertiggestellt sein.

Auch die Bundesregierung hat sich offensichtlich den Befürchtungen der Hersteller und Importeure angeschlossen: Bundeswirtschaftsministerin Zypries drängte in einem Brief an die zuständige EU-Industriekommissarin auf eine Lösung des vermeintlichen Problems.

Ein vom Funkmagazin befragter Fachanwalt für TK-Recht teilt diese Befürchtungen nicht: Auch nach dem 13. Juni 2017 könnten Hersteller und Importeure auch „alte“ Normen verwenden, die sich auf die bisherige R&TTE-Richtlinie beziehen, sofern diese noch in Kraft sind (also nicht durch eine Folge-Norm ersetzt wurden) und in der Konformitätserklärung die Konformität mit der „neuen“ Richtlinie 2014/53/EU erklärt wird.

Die „CB-Funk-Norm“ EN 300 433 ist übrigens von dieser vermeintlichen Problematik nicht betroffen. Sie wurde schon im vergangenen Jahr an die „neue“ Richtlinie 2014/53/EU angepasst.

– wolf –

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