Geänderte Frequenzverordnung (60m + 6m AFu) in Kraft getreten

Geänderte Frequenzverordnung (60m + 6m AFu) in Kraft getreten

12. November 2017 Afu 0

Das Verkehrsministerium hat mit Wirkung vom 11. November 2017 die Frequenzverordnung geändert.

Mit den Änderungen wird u.a. dem Amateurfunk der Frequenzbereich 5351,5 – 5366,5 kHz mit einer max. zulässigen Strahlungsleistung von 15 Watt EIRP auf sekundärer Basis zugewiesen. Außerdem wird der bislang dem Amateurfunkdienst auf sekundärer Basis zugewiesene Frequenzbereich 50,08 – 51 MHz auf 50,03 – 51 MHz erweitert (max. zulässige Strahlungsleistung 25 Watt ERP).

Bislang konnten die genannten Frequenzbereiche im 60-m- und 6-m-Band in Deutschland nur aufgrund von „Duldungen“ der BNetzA von Funkamateuren genutzt werden.

Die nunmehr in Kraft getretenen Änderungen waren bereits am 22. September 2017 vom Bundesrat gebilligt worden (das Funkmagazin berichtete).

Der vollständige Text der Änderungsverordnung kann im Internet unter http://t1p.de/8xxu heruntergeladen werden.

  • wolf –

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