
BNetzA zur Logbuchpflicht und der Bedeutung von“Hinweisen“
Das Führen eines „Logbuchs“ ist bei einer Jedermannfunkanwendung wie dem „Freenet“ nicht erforderlich. Das erklärte die Bundesnetzagentrur (BNetzA) gegenüber der Redaktion der Zeitschrift „Funkamateur“ auf Anfrage. Anlass für die Anfrage war ein Passus in der „Freenet“-Allgemeinzuteilung. Darin heißt es unter Punkt 6 der „Hinweise“: „Der Bundesnetzagentur sind gemäß § 64 TKG auf Anfrage alle zur…
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