DARC: Gebührenerhebung für Funkstörungsbearbeitung „ausgesetzt“
Einer Meldung des Deutschen-Amateur-Radio-Clubs (DARC) vom 8. Februar 2017 zufolge hat die BNetzA die Erhebung von Gebühren für die Bearbeitung von Funkstörungen „ausgesetzt, bis letzte Fragen mit dem Finanzministerium geklärt sind“. Vorausgegangen seien Überlegungen, dass diese Gebühren nach dem Inkrafttreten des neuen EMVG auch dem Melder einer Funkstörung in Rechnung gestellt werden könnten, wenn der…
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