Mitglied werden!

Meldung 2024-03-28: Unsere Mitgliedsverwaltung ist vom 24.3.-14.4. im Urlaub, in dieser Zeit werden keine Anträge bearbeitet. Bitte sendet uns keine Emails zum Sachstand, denn das würde die Bearbeitung noch weiter verzögern.

Wir bitten um einen freundlichen und geduldigen Umgangston, wir bearbeiten den Mitgliedsantrag wenn es unsere Freizeit zulässt.

Mitgliedsnummer

Wichtig: Vor der Anmeldung prüfen ob die Wunschmitgliedsnummer (= HNDX Rufzeichen) noch frei ist. Die bereits vergebenen Rufzeichen finden sich unter https://www.hndx.de/hotel-november-rufzeichen/

Nur freie Rufzeichen können vergeben werden!

Bitte schaut vor der Anmeldungs-Absendung ob Eure Daten stimmen und das HN-Rufzeichen wirklich noch frei ist. Überprüft bitte Euren Spam-Ordner – evntl. ist eine Mail falsch gelandet! Habt bitte etwas Geduld! Bitte keine mehrfach Anmeldungen! Bei Änderungswünschen bitte eine E-Mail an: mitglieder@hndx.de senden und nicht nochmal registrieren, das schafft nur Durcheinander.

Beispielformular

Anmeldungsformular

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Hotel November DX Group

Satzung

§ 1 Name und Sitz des Clubs

1. Die am 01.06.2014 gegründete private Interessengemeinschaft („IG“) führt den Namen „Hotel November DX Group (HNDX) und hat
ihren Verwaltungs-Sitz in Schaafheim

Verantwortlicher gemäß § 10 MDStV:

Michael Sloboda

E-Mail: m.sloboda@web.de

1.1 Postanschrift:

Hotel November DX Group
Postfach: wird neu eingerichtet

1.2 Geschäftsjahr der IG ist das Kalenderjahr

§ 2 Zweck der IG ist die Aufrechterhaltung des CB Funks

1. Zweck der Group ist die Förderung des CB Funks. Der Satzungszweck wird verwirklicht,
insbesondere durch die Durchführung a) vom Frequency Contest in FM, SSB und AM, b) der Fieldday
und Bergfunk Aktivitäten auf den 11 und 2m/70cm Bändern , c) und der Völkerverständigung sowie die
Unterstützung der Bürger und Behörden beim Aufbau von Nachrichtenverbindungen in Katastrophen-fällen.

2 . Aufgabe der IG ist es, seine Mitglieder zu befähigen, diesen Zielen zu dienen und sie zu
verwirklichen.

Dazu gehören

2.1 die Pflege der Freundschaft zwischen den Funkfreunden des In- und Auslandes, die Förderung
internationaler Gesinnung, der Toleranz, der Kultur und der Völkerverständigung.

2.2 die Unterstützung technischer Institutionen durch Beobachtungen und Versuche sowie die
Herstellung von Nachrichtenverbindungen in Notfällen und die internationale Hilfe auf dem Funkweg.

2.3 die Förderung von Funk Interessierten.

2.4 die Durchführung von funksportlichen Aktivitäten und funksportliche Wettbewerben.

2.5 Zusammenarbeit mit anderen Funkvereinigungen, Clubs und Vereinen sowie Öffentlichkeitsarbeit.

2.6 technische Studien und Versuche für alle Bereiche des Empfangswesens (Übertragung von
Zeichen und Sprache im KW und UKW Bereich.

2.7 die Herausgabe von Informationen aus dem Gemeinschaftsleben, Entwicklung und Durchführung
von Projekten und vorhaben sowie Themen bezogene Informationen rund um das Hobby Funk in
Rundsprüchen und Öffentlichkeitsarbeit über bestehende Online Medien wie die Homepage, Facebook
oder Google+ und Jedermans-Funk.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder der Hotel November DX Group können werden a) natürliche Personen, b) juristische
Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

2. Die Mitgliedschaft kann bestehen als a) einfaches Mitglied, b) Ehrenmitglied.

3. Einfache Mitglieder sind Personen zu 1. a), die nach § 3 die Mitgliedschaft erwerben. Einfache
Mitglieder, die dauernd im Ausland leben, können alternativ eine Auslandsmitgliedschaft erwerben.

b) Ehrenmitglieder sind Personen zu 1a), die vom Organisationsteam hierzu ernannt werden.

4. Mit dem Erwerb und der Ausübung der Mitgliedschaft übernimmt es das Mitglied, sich die Ziele der
Hotel November DX Group zum Wohl des CB Funks zu Eigen zu machen und die geltenden
gesetzlichen Bestimmungen der BNetzA zur Regulierung im CB Funkdienst einzuhalten.

§ 4 Logo und Merchandising

1. Allen Mitgliedern ist für die Dauer ihrer Mitgliedschaft das Tragen des Logos und genehmigter Group interner
Abzeichen gestattet.

2. Alle Logos, Schriftzüge und Grafiken unterliegen dem Copyright der Hotel November DX Group und
dürfen nicht Verändert werden.

2.1 Merchandising Produkte mit dem Hotel November Logo und Schriftzügen gibt es gegen Bezahlung
bei unseren Lizenzierten Gewerbe Partner awBESCHRIFTUNG in Ettenheim ( http://www.awbeschriftung.com/hndx/)

3. Einbindung der Hotel November DX Group Logos und Grafiken auf Online Plattformen wie
Facebook, Googel+ oder Homepages, dürfen nur mit entsprechender Verlinkung zur Homepage der
HNDX (www.hndx.de) oder mit Herkunftsangaben veröffentlicht werden.

§ 5 Aufnahme der Mitglieder

1. Die Mitgliedschaft ist schriftlich / Online zu beantragen.

2. Die Aufnahme wird durch Orga-Team der Hotel November DX Group beschlossen.

2.1 Alle für die Öffentlichkeit bestimmten Angaben werden in einer Online-Liste zur Verfügung gestellt.
Dies Betrifft Rufzeichen, Vorname, Wohnort und PLZ sowie Bundesland, Angaben wie Email Adresse
werden nur durch Ausdrücklichen Wunsch in die Öffentliche Liste Eingetragen.

3. Alle Mitglieder haben das Recht 1 mal im Jahr ihre bei uns gespeicherten Angaben unter der Mail:
mitglieder@hndx.de unter Angaben von Namen und HN Call Kostenlos Abzurufen.

3.1 Jedes Mitglied ist in der Pflicht Änderungen bezüglich der Mitgliedschaft in der Hotel November DX
Group Anzuzeigen.

§ 5 Absatz 2 Sonstige Mitglieder / Dienstleister

1. Sonstige Mitglieder / Dienstleister sind Mitglieder mit Fest zugeteilten Aufgaben zum Wohle der Hotel
November DX Group.

1.1 Das jeweilige Aufgabenfeld richtet sich nach der Zuordnung im folgenden.

1.2 Technischer Berater, Grafik Designer, Redaktionsleiter, Gateway Beauftragter und YouTube
Channel Betreiber. Weitere können jederzeit benannt werden.

1.3 Die Dienstleister Mitglieder werden durch den Vorstand benannt und kann aus den Gruppen 1-3
gestellt werden.

1.4 Alle Dienstleister Mitglieder Arbeiten selbstlos und mit einen hohen maß an Einsatzbereitschaft für
die Hotel November DX Group.

1.5 Dienstleister Mitglieder haben ein Stimmrecht und können bei Entscheidungsfragen als Berater
mit einbezogen werden.

§ 6 Beiträge

1. Die Einfache Mitgliedschaft ist Kostenlos. Kosten für Veranstaltungen der HNDX wie Treffen und Messen müssen in Form von Teilnehmergebühren abgegeben werden.

§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Streichung durch das Organisationsteam.
Mit Erlöschen der Mitgliedschaft enden alle Rechte.

2. Der Austritt kann nur zum Jahresende (31.12.) erfolgen und muss schriftlich an die Organisations-Team erklärt
werden.

3. Ein Streichung der Mitgliedschaft kann wegen Beeinträchtigung des Ansehens oder der Interessen
der Hotel November DX Group erfolgen. Die Einleitung der Löschung der Mitgliedschaft ist den
Betroffenen unter Angabe der einzelnen Tatsachen mitzuteilen. Alle Mitteilungen der Group ergehen
gegenüber dem Mitglied an die Anschrift, die es dem Organisationsteam gegenüber zuletzt angegeben
hat. Dem Mitglied ist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich innerhalb von einem Monat zu erklären.

§ 10 Verwendung der Mittel von Spenden
( Finanzielle und Materielle Mittel)

1. Die Hotel November DX Group ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigen wirtschaftliche Zwecke.

2. Die Mittel der Interessengemeinschaft dürfen nur für die Satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Gemeinschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3. Alle erhaltenen Sach- und Geld-Spenden sind Eigentum der Hotel November DX Group und dienen nicht der Eigenen Bereicherung.

3.1 Geld-Spenden dienen der Finanzierung der Homepage
und einigen Service Leistungen der Hotel November DX Group wie für die Anschaffung von Sachpreisen, Gutscheinen, Gewinnspielen oder die Förderung des Jahrestreffen in Schaafheim oder dem Aufbau vom Gateway.

3.2 Die Verwaltung der Sach-. und Geldspenden unter liegen den jeweiligen Vorstandsmitglied der Hotel November DX Group.

3.2 Verstöße gegen §10 insbesondere Punkt 2 und 3 werden mit dem ausscheiden aus der Hotel
November DX Group bestraft und alle erhaltenen Spenden müssen an die nächst näheren Vorstandsmitgliedern übergeben werden.

§ 11 Haftung

1. Eine persönliche Haftung der Mitglieder für Verbindlichkeiten der HNDX Group besteht nicht.

2. Jedes Mitglied Haftet für sich selbst.

§ 12 Auflösung

1. Die Auflösung der Hotel November DX Group obliegt dem Organisationsteam.

§ 13 Bekanntmachungen

1. Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlichung auf den Online Seiten bei Facebook
und der Homepage oder durch Rundschreiben an die Mitglieder.