Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk ab 2016
Das ist die neue Verfügung zur Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk (Vfg Nr.11/2016) der Bundesnetzargentur Auf Grund des § 55 Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit die in dieser Allgemeinzuteilung aufgeführten Frequenzen im Rahmen der aufgeführten Nutzungs- und Nebenbestimmungen zur Nutzung durch die Allgemeinheit im CB-Funk zugeteilt. Diese Allgemeinzuteilung tritt am 1. April 2016 in Kraft. [download…
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