„Funkgeräte am Steuer“: Neuer Verordnungsentwurf liegt vor

„Funkgeräte am Steuer“: Neuer Verordnungsentwurf liegt vor

14. Juli 2017 Allgemein 0

Das Verkehrsministerium und das Umweltministerium haben dem Bundesrat am 12. Juli 2017 einen neuen Verordnungsentwurf zu Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Bitte um Zustimmung zugesandt.

Damit geht die geplante Ausweitung des bisherigen „Handyverbots am Steuer“ auf elektronische Geräte der „Kommunikation, Information oder Organisation“ (darunter auch Funkgeräte) in eine neue Runde. Bereits im Juni 2017 hatten die Ministerien dem Bundesrat einen weitgehend gleichlautenden Entwurf zugesandt. Dieser Entwurf wurde von der Bundesregierung kurz vor der Abstimmung im Bundesrats überraschend zurückgezogen. Grund für den Rückzug war die kurzfristige Entscheidung des Verkehrsministeriums, erhöhte Bußgelder für Autofahrer, die keine „Rettungsgasse“ bilden, in der StVO festzulegen.

In dem nunmehr vorliegenden neuen Entwurf ist die ursprünglich geplante Erweiterung des „Handyverbots am Steuer“ auch auf Funkgeräte nahezu unverändert enthalten. Sie hat jetzt folgenden Wortlaut:

„1. § 23 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1a wird durch folgende Absätze 1a und 1b ersetzt:

‚(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. (…)'“

Eine ursprünglich vom Bundesrats-Verkehrsausschuss vorgeschlagene Übergangsfrist von drei Jahren für Funkgeräte ist im neuen Entwurf ebenfalls vorhanden. Dazu soll § 52 StVO folgender Absatz hinzugefügt werden:

„(4) § 23 Absatz 1a ist im Falle der Verwendung eines Funkgerätes erst ab dem 1. Juli 2020 anzuwenden.“

Die Übergangsfrist soll nicht mehr (wie ursprünglich angedacht) auf CB-Funk-Geräte beschränkt sein, sondern alle Funkgeräte umfassen.

Die Behandlung des neuen Verordnungsentwurfs im Bundesrat kann erst nach der Sommerpause im September 2017 erfolgen. Der Verkehrsausschuss tagt am 6. September, das Bundesrats-Plenum am 22. September.

Der volle Wortlaut des Verordnungsentwurfs kann als Bundesrats-Drucksache 556/17 im Internet unter www.bundesrat.de/drs.html?id=556-17heruntergeladen werden.

– wolf –

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