CB-Funk ist kein Smartphone

CB-Funk ist kein Smartphone

23. Juni 2017 Allgemein 0

NR. 382/2017 • 23. Juni 2017

AG Verkehr und digitale Infrastruktur

CB-Funk ist kein Smartphone

Kirsten Lühmann, verkehrspolitische Sprecherin;
Udo Schiefner, zuständiger Berichterstatter:

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat den Weg frei gemacht für
eine Modernisierung des Handyverbots am Steuer. Zudem wurde ein
Antrag Niedersachsens angenommen, der eine wichtige Übergangsfrist
für den CB-Funk in LKW vorsieht. Die Änderung der
Straßenverkehrsordnung zum Verbot der Nutzung von Informations-,
Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln während der Fahrt soll für
CB-Funkgeräte erst in drei Jahren gelten. Wenn der Bundesrat in seiner
Sitzung am 7. Juli dem ebenfalls zustimmt, können die neuen Regeln
noch in diesem Sommer in Kraft treten.

„Ablenkung am Steuer kann tödlich sein. Die neue Verordnung, das erweiterte
„Handy-Verbot“, ist deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit.
Niemand kann sich gleichzeitig auf diverse technische Geräte und den
Straßenverkehr konzentrieren.

Die Fristverlängerung für den CB-Funk der Lkw-Fahrenden war aber ebenso
notwendig. CB-Funk ist im Lkw ein wichtiges Arbeitsmittel. Auch
Sicherheitsdurchsagen der Verkehrsbehörden werden auf diesem Weg
weitergegeben. Mit dem einfachen Telefonieren mit dem Smartphone hat das
nichts zu tun. Dennoch, zum Sprechen müssen die Fahrenden noch immer das
Mikrofon in die Hand nehmen. Ohne die Übergangsfrist wäre auch das in Kürze
von dem Verbot untersagt.

Deshalb müssen jetzt Freisprecheinrichtungen für CB-Funk entwickelt werden,
die den professionellen Ansprüchen genügen. Bisher gibt es diese so mit der
notwendigen Funktionalität noch nicht. Stehen solche Geräte zur Verfügung,
müssen die Fahrzeuge entsprechend umgerüstet werden. Wir werden uns dafür
einsetzen, dass diese Maßnahme über die De-Minimis-Förderung unterstützt
wird.“

 

Die komplette Pressemitteilung finden Sie hier:
http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/cb-funk-kein-smartphone
Die komplette Pressemitteilung als PDF:
http://www.spdfraktion.de/node/2055997/pdf


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